Was sagen die Krankenkassen

Was sagen die Krankenkassen

Grundsätzlich ist die Ganzkörperkältetherapie als komplementäres Verfahren zugelassen und wird von den Krankenkassen auch bezahlt, sofern die entsprechende Indikation und eine ärztliche Verordnung im Rahmen einer physikalischen Therapie vorliegt.

Die AOK sagt hierzu:
Wenn bestimmte Kälte- oder Wärmetherapien im Rahmen einer physikalischen Therapie von einem Arzt als Heilmittel verordnet werden, übernimmt die AOK – die Gesundheitskasse die Kosten der Behandlung. Die Einzelheiten regelt die Heilmittel-Richtlinie. Für den Versicherten fällt lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an.

Dies dürfte im wesentlichen für alle gesetzlichen Krankenkassen gelten.