Krankenkassen

Die Kältetherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenzuschuss ist dennoch möglich, muß aber vom Arzt im Rahmen der physikalischen Therapie verordnet und bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, die dann eine Einzelfallentscheidung trifft. Sprechen Sie also auf jeden Fall mit Ihrem Arzt über diese Möglichkeit. In der Regel wird ein Teil der Kosten übernommen.